Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Swiss Coating Selection SCS GmbH


1. Allgemeine Bestimmungen

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Swiss Coating Selection SCS GmbH (nachfolgend SCS GmbH) und ihren Kunden/Käufern. Bei jeder Bestellung sind die nachfolgenden Bestimmungen integrierender Vertragsbestandteil. Der Kunde erklärt von diesen ABG Kenntnis genommen zu haben und sie zu akzeptieren. Diese AGB können jederzeit und ohne Voranzeige angepasst oder geändert werden. In diesen ABG wird für beide Geschlechter die männliche Form benützt.

2. Bestellwesen

Offertanfragen und Bestellungen werden per Webshop, E-Mail, Telefon, Verkaufsberater und persönlichen Kontakt entgegengenommen. Offerten werden in der Regel schriftlich per E-Mail oder Postversand ausgestellt. Sie sind unverbindlich und maximal 30 Tage gültig. Wird eine Offerte angenommen, so gilt die Annahme als verbindliche Bestellung.

Bestellungen sind verbindlich und werden mit einer entsprechenden Auftragsbestätigung per E-Mail oder Postversand bestätigt.

Die Preisgarantie besteht bis 30 Tage nach Bestellung.

SCS GmbH behält sich das Recht vor, Preisänderungen jederzeit und ohne Voranzeige durchzuführen.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung Eigentum der SCS GmbH.

Die Ware muss bis nach der vollständigen Bezahlung vom Käufer sorgfältig aufbewahrt und so gelagert werden, dass diese als Eigentum der SCS GmbH separat ausgeschieden sichtbar sind.

Wenn der Käufer in der Lage und Willens ist, den Verpflichtungen gegenüber SCS GmbH korrekt nachzukommen, ist er im Rahmen der normalen Geschäftsabwicklung berechtigt, die Waren zu verarbeiten und auch zu verkaufen.

 

 

3. Eigentumsrechte

Der Käufer erhält somit die Ware zur Konsignation und ist verantwortlich und schadenersatzpflichtig für Verluste oder Beschädigung der Ware und haftet für Schäden der Ware oder deren Verlust und/oder Untergang.

 

Sollte der Käufer mit Zahlungen an die SCS GmbH in Verzug kommen, erlischt diese Berechtigung umgehend. Der Käufer hat in diesem Falle auf Verlangen dem Personal der SCS GmbH Zutritt zum Lager und zur ausgeschiedenen Ware zu gestatten. Vorhandene Lagermengen werden vor Ort ermittelt und auf Kosten des Käufers rücktransportiert. Die Bestimmungen unter Punkt 7 unten werden vorbehalten.

Die Lieferverpflichtung der SCS GmbH steht unter dem Vorbehalt, selber richtig und rechtzeitig beliefert zu werden.

Die SCS GmbH behält sich vor, Versandart und Transportfirma bis zum Kunden- Domizil oder Lieferadresse festzulegen. Die Kosten von anderen Transportwünschen trägt der Käufer.

Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt baldmöglichst oder auf den vereinbarten Termin per LKW oder Transportdienst an die Lieferadresse des Kunden.

Aussergewöhnliche Situationen wie beispielsweise extreme Wetterbedingungen, Streiks, Pandemien, Epidemien, staatliche Anordnungen, Sanktionen, bewaffnete Konflikte usw. bleiben vorbehalten und berechtigen den Kunden nicht zu Rücktritt oder Preisnachlässen.

Lieferfristüberschreitungen, Verkehrsstörungen sowie weitere unvorhersehbare Ereignisse und höhere Gewalt befreien die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung oder Annahme.

Die Lieferung zum Kunden erfolgt bis zur Domizil- oder Lieferadresse, der Inhaus-Transport besorgt der Kunde auf eigene Rechnung und Gefahr.

Die Sendung ist bis zur Anlieferung beim Kunden durch die SCS GmbH versichert.

Die Lieferung ist sofort zu kontrollieren. Reklamationen über Rückstände, Material- oder Fabrikationsfehler, Transportschäden, versteckte Mängel, falsche Ware sind innert 3 Arbeitstagen an SCS GmbH schriftlich per E-Mail zu melden, ansonsten gilt die Ware als korrekt und mängelfrei zugestellt.

Rückstände werden nach Vereinbarung und entsprechender schriftlicher Anzeige (E-Mail oder Brief) entweder baldmöglichst nachgeliefert oder auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben.

Bei Annahmeverweigerung der verbindlich bestellten und korrekt gelieferten Ware kommt der Käufer in Annahmeverzug. In diesem Fall kann SCS GmbH ohne weitere Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder die Ware an einem geeigneten Ort befreiend zur Abholung auf Kosten des Käufers deponieren oder für eine später erfolgende Lieferung bereithalten.

 

 

4. Lieferungen

 

SCS GmbH ist in jedem Fall berechtigt, für den ihr entstandenen Schaden und Aufwand Ersatz vom Käufer zu verlangen.

SCS GmbH garantiert die Qualität der Originalprodukte der verschiedenen Marken im gleichen Umfange, wie sie von den Herstellern der Produkte garantiert wird.

Der Käufer bestätigt gleichzeitig mit der Bestellung, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Der Käufer bestätigt und anerkennt, dass SCS GmbH keine Gewährleistung für die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck der Produkte übernimmt.

Die SCS GmbH haftet bei Nichterfüllung des Kaufvertrages oder Mängeln der gelieferten Ware. Ein allfälliger Haftungsanspruch ist in jedem Fall auf den Kaufpreis der bestellten Ware, die zur Geltendmachung des Anspruchs des Kunden geführt hat, beschränkt.

Weitere Ansprüche wie Haftung für Folgeschäden, Vertrauensverlust und entgangenen Gewinn sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Anerkennt SCS GmbH den Kundenanspruch wegen Mangel der Ware, hat SCS GmbH die Wahl zwischen Ersatzlieferung, Nachbesserung oder angemessene Herabsetzung des Verkaufspreises.

Weitergehende Garantieansprüche sind ausgeschlossen

Die Rechnung wird zeitnah nach der Lieferung erstellt und per E-Mail oder Postversand zugestellt.

Die einzelnen Artikel werden mit Bezeichnung, Gebindegrössen, Menge, Verkaufspreis, VOC-Werten, allfälligem Transportkostenanteil zuzüglich aktueller Mehrwertsteuer (MwSt.) ausgewiesen, zudem mit einem Einzahlungsschein mit QR-Code versehen.

Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungszustellung ohne jeglichen Abzug auf das Bankkonto der SCS GmbH zu bezahlen.

 

 

5. Rücksendungen

Falsch gelieferte oder mit Mängeln behaftete Ware dürfen nicht ohne Absprache an die SCS GmbH zurückgesandt werden.

6. Garantiebestimmungen und Haftungsbeschränkungen

7. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

 

Bei Zahlungsverzug erfolgt nach 10 Tagen eine automatische Zahlungserinnerung. Nach weiteren 10 Tagen erfolgt eine Mahnung, welche mit einer Mahngebühr von CHF 50.- verbunden ist.

Für grosse Bestellmengen können in Absprache mit SCS GmbH andere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden. Solche Absprachen sind für die SCS GmbH nur verbindlich, wenn sie vor Annahme der Offerte vereinbart wurden und Eingang in den schriftlichen Kaufvertrag gefunden haben. Ansonsten ist davon auszugehen, dass keine abweichenden Absprachen getroffen wurden.

Diese AGB gelten im Rahmen des Schweizerischen Rechts (OR) ausschliesslich. Abweichende Regelungen sind schriftlich festzuhalten und beidseitig zu unterschreiben.

Sollten einzelne Bestimmungen des Kaufvertrages und/oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages davon im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien verfolgt haben.

Gerichtsstand ist Aarau.

 

 

Erfolgt auch nach der Mahnung keine Zahlung, behält sich die SCS GmbH vor, nach einer persönlichen Kontaktaufnahme mit dem Käufer, eine Betreibung gegen den Käufer einzuleiten oder die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.

8. Rechtliche Informationen und Gerichtsstand

9. Datenschutzbestimmungen.

Es gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG).

Die für die Kundenbeziehung benötigten Daten werden von SCS GmbH verarbeitet, gespeichert und vertraulich behandelt.

Sie werden, soweit notwendig, zur Abwicklung der Bestellungen an allfällig beteiligte Unternehmen weitergegeben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis das jegliche elektronische Kommunikation unsicher ist und die Vertraulichkeit nicht gewährt werden kann. Jegliche Haftungsansprüche gegen die SCS GmbH, welche sich aus elektronischer Kommunikation oder der elektronischen Aufbewahrung von Daten ergeben, werden ausgeschlossen.

Aarau, im Januar 2025